II. Bestellungen
- 1. Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- 2. Ist die Bestellung als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 14 Tagen ab Zugang bei ABF-Pharmazie GmbH & Co. KG annehmen; der Besteller ist insoweit an das Angebot gebunden.
- 3. Die ABF-Pharmazie GmbH & Co KG handelt mit fertigen Erzeugnissen pharmazeutischer Hersteller. Etwaige in der Bestellung oder in unserem Angebot gemachte Angaben zu Gehalt oder Konzentrationen bestimmter Stoffe in unseren Waren sind keine absoluten Werte, sondern sind ausschließlich als Wert innerhalb der gesetzlich zulässigen Toleranzgrenzen zu verstehen oder richten sich nach den Angaben gemäß den Spezifikationen des Herstellers.
III. Lieferung
- 1. Alle Bestellungen werden im Allgemeinen unverzüglich ausgeführt. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind; alle anderen Angaben sind circa-Angaben.
- 2. Alle Bestellungen stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit und der Selbstbelieferung. Ist im Einzelfall keine Gesamtlieferung möglich, so sind Teillieferungen ohne Rücksprache mit dem Besteller zulässig.
- 3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die recht- zeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten. Wir werden von der Lieferpflicht frei, wenn unser Lieferant nicht oder nicht rechtzeitig liefert.
- 4. Bei Annahmeverzug des Bestellers oder bei Verletzung seiner sonstigen Mitwirkungsverpflichtungen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in den Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- 5. Lieferverzug tritt nicht ein bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Betriebsstörungen, Erkrankungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Brand, staatlichen Pandemiemaßnahmen etc., oder aufgrund von Verkehrsstörungen, die außerhalb der betrieblichen Sphäre ihren Ursprung haben. Diese Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs und Unmöglichkeit sind entsprechend ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn diese Ereignisse bei unseren Lieferanten eintreten.
- 6. Sofern wir uns im Lieferverzug befinden, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- 7. Die Lieferung erfolgt in unseren Standardverpackungen durch ein Transportunternehmen unserer Wahl.
- 8. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung der Waren zu unseren unter Punkt IV. beschriebenen Zahlungsbedingungen.
- 9. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ruht unsere Lieferpflicht.
IV. Preise – Zahlungsbedingungen
- 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab einem Auftragswert von 300,-- frei Haus. Andersfalls wird eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale von 20,00 € netto pro Sendung erhoben.
- 2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- 3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- 4. Ein Abzug von Skonto ist ausgeschlossen, soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt. Gutschriften sind zu skontieren, wenn die ihnen zugrunde- liegenden Rechnungen unter Abzug von Skonto bezahlt werden.
- 5. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag vollständig in bar bei uns eingegangen oder auf einem unserer Konten gutgeschrieben worden ist. Schecks werden nicht angenommen. Ist mit dem Besteller die Zahlung im Lastschriftverfahren vereinbart, gilt die Zahlung erst mit Gutschrift auf einem unserer Konten als erfolgt.
- 6. Entstehen durch die Zahlungsabwicklung Kosten durch Banküberweisung und/oder sonstige Spesen, so sind diese vom Besteller zu tragen.
- 7. Ein Anspruch auf Lagerwertausgleich aufgrund von Preissenkungen des Herstellers besteht nicht.
- 8. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- 9. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind; ansonsten sind sie ausgeschlossen.
- 10. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu.
V. Eigentumsvorbehalt
- 1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache sowie an allen künftig zu liefernden Sachen bis zur Bezahlung aller bestehenden sowie aller noch entstehenden, künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Dieser Vorbehalt gilt weiterhin, wenn einzelne unserer Forderungen gegenüber dem Besteller in eine lau fende Rechnung mit aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.
- 2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, die Kaufsache herauszuverlangen. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Eine Pfändung der Kaufsache durch uns bedeutet stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- 3. Der Besteller ist berechtigt, solange er uns gegenüber seine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt, die unverarbeitete, verarbeitete oder umgestaltete Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang unter der Bedingung zu verkaufen, dass die Kaufsache durch den Abnehmer voll bezahlt wird. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in voller Höhe einschließlich sämtlicher Neben- und Sicherungsrechte sowie Wechsel und Schecks ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung an. Die uns vom Besteller in der voraus abgetretenen Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- 4. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Ge- genständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
- 5. Der Besteller ist verpflichtet, die unverarbeitete, verarbeitete oder umgestaltete Kaufsache pfleglich zu behandeln und sorgfältig zu verwahren. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Beschädigung (inklusive Vandalismus), Feuer, Wasser und Abhandenkommen zum Neuwert zu versichern, und zwar so ausreichend, wie dies von einem ordentlichen und gewissenhaften Kaufmann erwartet werden kann. Alle diesbezüglichen Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt uns der Besteller hiermit ab; wir nehmen die Abtretung an.
- 6. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen der Kaufsache ist der Käufer bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht befugt.
- 7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
VI. Mängelrügen – Mängelgewährleistung – Mängelhaftung
- 1. Der Besteller hat die Ware hinsichtlich falscher Artikel, falscher Menge oder erkennbarer Mängel unverzüglich nach Wareneingang, spätestens jedoch nach 2 Tagen nach Wareneingang, zu überprüfen und uns zu informieren, andernfalls gilt die Ware als einwandfrei.
- 2. Bei versteckten Mängeln muss die schriftliche Mängelrüge ebenfalls unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber 90 Tage nach Wareneingang erfolgen. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt und für den Zeitpunkt der Feststellung trifft den Käufer.
- 3. Soweit ein ordnungsgemäß gerügter und von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
- 4. Schlägt die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
VII. Gesamthaftung
- 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in VI. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gem. § 823 BGB.
- 2. Zwingende gesetzliche Schadensersatzansprüche und zwingende Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögen bleiben unberührt.
- 3. Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmun- gen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.
- 4. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
- 5. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VIII. Rücksendung von Waren
- 1. Generell gilt, dass aus Gründen der Arzneimittelsicherheit ausgelieferte Ware grundsätzlich nicht zurückgenommen wird. Bei unaufgeforderter Rücksendung oder nicht ordnungsgemäßer Rücksendung nach Vereinbarung einer Ausnahmeregelung behalten wir uns die Vernichtung ohne Gutschrift vor.
- 2. Wird eine Rücksendung vereinbart, z.B. bei Falschlieferung, Zuviellieferung oder Rückruf des Herstellers, so erfolgt diese unter Rückgabe des Lieferscheines und gleichzeitiger Zusendung des Retourenformulares der ABF-Pharmazie GmbH & Co. KG.
- 3. Ware mit einer Serialnummer nach Fälschungsrichtlinie (FMD – Falsified Medicines Directive) darf vor der Retoure nicht den Status "ausgebucht" im Apotheken-Server (NGDA - Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH) haben. Wird die Ware "ausgebucht" eingeschickt, erfolgt die Vernichtung der Ware. Eine Gutschrift erfolgt in diesem Fall nicht.
- 4. Sofern der Besteller, aus welchem Grund auch immer, Kaufgegenstände an uns zurücksendet, ist er verpflichtet, alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Kaufgegenstände zu treffen und uns schriftlich nachzuweisen und zu bestätigen. Dies gilt insbesondere bei Kaufgegenständen, die eine Anforderung an Temperatur, Verpackung und/oder Kennzeichnung stellen. Verstößt der Besteller gegen diese Verpflichtung, verliert er seine Gewährleistungsrechte, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Kaufgegenstand auch bei ordnungsgemäßer Versendung nicht mehr zu verwenden gewesen wäre.
IX. Gerichtsstand – Erfüllungsort
- 1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Fürth; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- 2. Erfüllungsort für die Lieferungen ist der jeweilige Versandort, für die Zahlungen Fürth (Bankverbindung ABF-Pharmazie).
- 3. Es gilt ausnahmslos das für Rechtsbeziehungen inländischer Vertragspartner maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird hiermit ausgeschlossen.
X. Schlussbestimmungen
- 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
- 2. Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der DSGVO zu verarbeiten.